betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2010 den Akten entnommen: A. Nachdem A.________ (Rekurrent) die Steuererklärung pro 2010 im Jahr 2011 eingereicht hatte, wurde er von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit (vordatierten) Veranlagungsverfügungen vom 8. März 2016 für die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer pro 2010 veranlagt. Die Steuerverwaltung setzte dabei das steuerbare Einkommen des Rekurrenten auf CHF 23'870.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 33'220.-- (direkte Bundessteuer) fest. Dabei nahm die Steuerverwaltung sowohl einige Korrekturen zu Gunsten wie auch zu Lasten des Rekurrenten vor.