Der Progressionsvorbehalt ist ein allgemein anerkanntes Mittel zur Gewährleistung einer rechtsgleichen Besteuerung. Seine Festsetzung erfolgt unabhängig von der Bestimmung des jeweiligen für die Vermögensbesteuerung anwendbaren Steuertarifs (vgl. Kästli/Teuscher in: Praxiskommentar zum Berner Steuergesetz, Band 1, Artikel 1 bis 125, 2014, N. 5 ff. zu Art. 8 StG sowie Oesterhelt/Schreiber in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 5 ff. zur analogen Bestimmung in Art. 7 DBG). Die Festlegung des Steuersatzes ist zudem gemäss Art.