Dazu ist festzuhalten, dass Steuerpflichtige, die nur auf einem Teil ihres Einkommens und Vermögens im Kanton Bern steuerpflichtig sind, gemäss jenem Satz besteuert werden, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht. Dieser sog. Progressionsvorbehalt ist Ausfluss des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäss Art.