3. Aus Art. 127 Abs. 3 BV zur Doppelbesteuerung wird neben der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, ein selbständiges verfassungsmässiges Individualrecht abgeleitet, nicht doppelt besteuert zu werden (Reich/Beusch in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), 3. Aufl., 2017, N. 14 ff. der Vorbemerkungen zu Art. 1/2 StHG; Peter Locher, Einführung in das interkantonale Steuerrecht, 4. Aufl., 2015, §18 I S. 127).