2. Streitig ist, ob die Bemessung der Höchstbelastung gemäss Art. 66 Abs. 1 StG im vorliegenden Fall infolge Verletzung des aus dem Doppelbesteuerungsverbot gemäss Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) abgeleiteten Schlechterstellungsverbots unter Einschluss des ausserkantonalen Vermögens und Vermögensertrags zu ermitteln ist.