Umgekehrt könne es aber auch vorkommen, dass bei teilweiser Steuerpflicht die Reduktion verweigert werde, obwohl infolge einer hohen ausserkantonalen Steuerlast gesamthaft eine konfiskatorische Besteuerung vorliege. Gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Dezember 2004 liessen sich solche Ungereimtheiten bei Personen, die in mehreren Kantonen oder Staaten steuerpflichtig seien, nie ganz ausschliessen, was aber als Folge der territorial begrenzten staatlichen Hoheit hinzunehmen sei und keine rechtsungleiche Behandlung darstelle.