A. A.________ und B.________ (Rekurrenten) haben steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich und besitzen ausserkantonales Grundeigentum im Kanton St. Gallen und im Kanton Bern. Mit Veranlagungsverfügung vom 20. August 2018 wurden sie von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), mit Steuerausscheidung und Verfügung vom 20. August 2018 (pag. 24 und 27) für das in D.________ gelegene Grundeigentum auf ein im Kanton Bern steuerbares Vermögen von CHF 237'183.--, resp. einen steuerbaren Vermögensertrag von CHF 9'100.--, resp. eine einfache Einkommenssteuer von CHF 456.10 und eine einfache Vermögenssteuer von CHF 284.60 insgesamt auf eine einfache Steuer von