- 10 - Kauf des WIR-Geldes effektiv keine Kaufpreiseinbusse hinnehmen müssen. Vielmehr haben sie das WIR-Geld ohne Einschlag an den Kaufpreis – wie vereinbart – angerechnet bzw. mit voller Kaufkraft eingesetzt. Der Verwendungszweck bestand denn auch von vornherein in der Tilgung der Kaufpreisrestanz. Dementsprechend ist vorliegend aufgrund fehlenden Minderwerts zu Recht kein Einschlag berücksichtigt worden und die Aufrechnung von CHF 175'000.-- ist zu Recht erfolgt.