_ zu einem Kaufpreis von CHF 1'036'000.--, wobei ein Teil des Kaufpreises (CHF 500'000.--) bis am 15. Dezember 2016 (Verfalltag) in WIR- Geld zu bezahlen war. Hierbei wurde vereinbart, dass die Restzahlung von CHF 500'000.-- in Schweizerfranken zu leisten wäre, würde die Zahlung in WIR-Geld nicht bis zum Verfalltag erfolgen. Nach dem Kaufabschluss erkundigte sich die Treuhänderin der Rekurrenten bei der Steuerverwaltung, über die Steuerfolgen eines allfälligen Bezugs von WIR-Geld bei der Arbeitgeberin (mit einem Einschlag von 35 %) als Arbeitnehmer und alternativ als F.________ GmbH (vgl. E-Mails vom 22.8.2016 und 25.8.2016; Steuerdossier, pag.