5. Vorliegend ist unbestritten, dass die Rekurrenten von ihrer gemeinsamen Arbeitgeberin (D.________ AG) für CHF 325'000.-- WIR-Geld von CHF 500'000.--, mit einem Einschlag von 35 % gegenüber dem Schweizerfranken, erworben haben. Auch ist unbestritten, dass die Rekurrenten das WIR-Geld von CHF 500'000.-- ohne Einschlag für die Bezahlung der Kaufpreisrestanz von CHF 500'000.-- verwendet und mit dem Kauf der Eigentumswohnungen und Autoeinstellhallenplätze einen Gewinn von CHF 175'000.-- erzielt haben. Nach Ansicht der Vertreterin unterliegt dieser Gewinn jedoch nicht der Einkommenssteuer, da weder Einkommen aus unselbstständiger noch aus selbstständiger Erwerbstätigkeit vorliege.