Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die ganz oder vorwiegend der selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen. Immobilienhandel (bzw. Wertschriftenhandel) im Sinne einer selbstständigen Erwerbstätigkeit liegt gemäss bundesgerichtlicher Praxis beispielsweise dann vor, wenn die steuerpflichtige Person An- und Verkäufe von Liegenschaften (bzw. Wertschriften) systematisch und mit der Absicht der Gewinnerzielung vornimmt. Erforderlich ist die Entwicklung einer Tätigkeit, die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist (vgl. entsprechende Indizien unter E. 4.5 hiernach; BGer 2C_784/2016 vom 13.4.2017, E. 4.2).