14 zu deklarieren (Praxisfestlegung der Steuerverwaltung einsehbar unter: , Rubriken "Themen / Ein- kommens- und Vermögenssteuern / Art. 34 StG / WIR-Geld" [nachfolgend TaxInfo], Ziff. 4.2; abgerufen am 19.3.2020). Sofern WIR-Geld in Liegenschaften investiert werden soll, sind die Mittel immer zum Nominalwert in den privaten Vermögensbereich des Anteileigners zu überführen. Dem Arbeitnehmer wird beim Ankauf von WIR-Geld für Investitionen in Liegenschaften kein Einschlag gewährt.