C. Gegen die Einspracheentscheide pro 2016 haben die Rekurrenten, vertreten durch die C.________ AG (Vertreterin), mit Eingabe vom 2. April 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) unter Kosten- und Entschädigungsfolge Rekurs und Beschwerde erhoben. Darin beantragt die Vertreterin, die angefochtenen Einspracheentscheide seien aufzuheben, soweit ein steuerbares Einkommen von CHF 175'000.-- aufgerechnet werde. Eventualiter sei die Höhe der genannten Aufrechnung zu reduzieren.