B. Letztmals mit Einspracheentscheiden pro 2016 vom 12. März 2019 wurden die Rekurrenten für das Steuerjahr 2016 veranlagt. Hierbei wich die Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), weiterhin von der Selbstschatzung der Rekurrenten ab, als sie den Einschlag von CHF 175'000.-- als steuerbar erachtete. Als Begründung verwies sie auf ihre Schreiben vom 12. Oktober 2018 und 27. November 2018, worin sie im Wesentlichen festhielt, dass die Rekurrenten die WIR-Gelder mit einem Einschlag von 35 % erst nach Abschluss des Liegenschaftskaufvertrags erworben hätten.