Wie die steuerlichen Aufzeichnungen im Einzelfall auszugestalten sind, hängt von den Verhältnissen des einzelnen Geschäftsbetriebs, seiner Art und Grösse ab. Die Aufzeichnungen müssen in jedem Fall eine zuverlässige und lückenlose Erfassung von Geschäftseinkommen und -vermögen gewährleisten (Zweifel/Hunziker in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 31 zu Art. 125 DBG, mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).