3.2 Aus den Akten ergibt sich, dass der Rekurrent im Jahr 2017 Brennholz aus zwei Quellen bezogen hat. Zum einen besteht ein auf sein Grundstück lautendes Recht zum Bezug von "im Minimum ca. 2 m3 Brennholz pro Waldjahr und Hiebsatz" (siehe Bestätigung der "Holzgemeinde F.________" vom 22.10.2018, pag. 100). Zum anderen hat der Rekurrent von der gleichen Holzgemeinde für insgesamt CHF 1'010.-- sogenannte Holzlose erworben, die im Rahmen einer Versteigerung veräussert worden sind (Rechnung pag. 56; Detailbelege zu den einzelnen Holzlosen: Beilagen zur Rekurseingabe). Der Rekurrent erklärt, dass er Brennholz für insgesamt CHF 1'000.-- an Dritte verkauft habe (Belege, pag.