2. Strittig ist vorliegend der steuerbare Erfolg aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Nachdem die Steuerverwaltung mit den Einspracheentscheiden die zunächst vorgenommene Aufrechnung für private Fahrzeugkosten rückgängig gemacht hat, ist zwischen den Parteien nur noch eine Aufrechnung über CHF 505.-- umstritten, die mit Bezug, Verbrauch und Verkauf von Brennholz in Zusammenhang steht.