C. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingabe vom 27. März 2019 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, den Holzzukauf für CHF 1'010.-- vollumfänglich als Geschäftsaufwand anzuerkennen. Der Rekurrent bestätigt das bereits im Einspracheverfahren Vorgebrachte und verwahrt sich ausdrücklich gegen die von der Steuerverwaltung in den Einspracheentscheiden geäusserten Vor-