B. Dagegen erhob der Rekurrent, damals vertreten durch die Treuhänderin B.________, am 19. September 2018 Einsprache und beantragte, die erwähnte Aufrechnung zu streichen (pag. 93). Mit Vorabdrucken vom 2. Oktober 2018 (pag. 99-95) stellte die Steuerverwaltung die teilweise Gutheissung der Einsprache in Aussicht, indem sie die Aufrechnung betreffend Brennholz um die Hälfte auf CHF 505.-- reduzierte. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2018 (pag. 103-100) nahm der Rekurrent, nunmehr vertreten durch die Rechtsschutzversicherung C.________ AG, zu den Vorabdrucken Stellung.