35 Abs. 1 Bst. b DBG). Bei minderjährigen Kindern ist jedoch die Kumulation von Unterstützungsabzug und dem Abzug für Kinderunterhaltsbeiträge ausgeschlossen (BGE 133 II 305, in Pra 97/2008 Nr. 39 E. 9.2). Diesbezüglich hat das Bundesgericht hinsichtlich der direkten Bundessteuer (aArt. 213 Abs. 1 Bst. b DBG) festgehalten, dass der Gesetzgeber dem Elternteil, der Unterhaltszahlungen für seine minderjährigen Kinder bezahlt und diese steuerlich abziehen kann, keine weiteren steuerlichen Entlastungen gewähren wollte; dies schliesse auch den Unterstützungsabzug aus, wenn Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder geleistet werden (Kumulationsverbot;