a StG in der [ursprünglichen] Fassung vom 21.5.2000 [BAG 00-124] sowie Art. 40 StG in der Fassung vom 23.3.2010 [BAG 10-113]). 3.1 Die Anwendung des Kumulationsverbots erscheint denn auch sachlich gerechtfertigt. So handelt es sich beim Kinderabzug und den Folgeabzügen um Sozialabzüge. Bei diesen sog. Sozialabzügen stehen die familiären Verhältnisse der Steuerpflichtigen und die mit diesen verbundenen zivilrechtlichen Lasten im Vordergrund. Anders als die Regelung der übrigen Ab-