, nicht publiziert; Baumgartner/Eichenberger in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 19b zu Art. 35 DBG; vgl. auch Kreisschreiben Nr. 30 der ESTV vom 21.12.2010 – 2. Auflage, 2014, Ziff. 10.2, 14.5.1 f.). Das Kumulationsverbot wird sodann im bernischen Steuerrecht in Art. 40 Abs. 4 StG (erneut) ausdrücklich festgehalten. Anzumerken ist, dass diese Bestimmung noch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2011 stammt und dazumal das bernische Steuerrecht (gleich wie das DBG) die hälftige Aufteilung des Kinderabzugs noch nicht explizit vorsah (vgl. dazu aArt. 40 Abs. 3 Bst. a StG in der [ursprünglichen]