D. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Eingaben vom 4. März 2018 und 14. März 2018 Rekurs und sinngemäss Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und die Gewährung des Elterntarifs sowie des hälftigen Kinderabzugs für seine beiden Söhne D.________ und E.________ beantragt. Eventualiter beantragt er den ganzen Unterstützungsabzug für die beiden Kinder. Ferner hat er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht. Zur Begründung verweist er zur Hauptsache auf seine Einsprache vom 7. November 2017 und das Schreiben an die Steuerverwaltung vom 6. Dezember 2017 (vgl. Bst. C hiervor).