In der Steuererklärung pro 2016 machte der Rekurrent bezahlte Unterhaltsbeiträge von total CHF 35'000.-- geltend. Weiter machte der Rekurrent für die Zwillinge je den hälftigen Kinderabzug, infolge gemeinsamer elterlicher Sorge, und Kinderdrittbetreuungskosten von je CHF 366.-- geltend.