-8- ven Festlegung der Steuerschuld. Art. 244 StG bezieht sich daher auf Fälle, in denen eine Zahlung über den rechtskräftig festgelegten Steuerbetrag hinaus geleistet wurde (vgl. Hans Frey in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 5 zum gleich wie Art. 244 StG lautenden Art. 168 DBG). Kommt Art. 244 StG zur Anwendung, so legt Art. 245 Abs. 2 StG für getrennte Ehegatten fest, dass die Rückerstattung je hälftig an die Ehegatten erfolgt, ausser wenn ein anderslautender gemeinsamer Antrag vorliegt.