-5- Weiter ist umstritten, wie die Zahlung von CHF 3'856.65 der Rekursgegnerin vom 15. Mai 2017 (vgl. Kontoauszug Postfinance, pag. 55) steuerlich zu behandeln ist. Sie hatte dessen Rückerstattung von der Steuerverwaltung verlangt, da es sich um die Steuern des Rekurrenten gehandelt habe, welche sie irrtümlicherweise beglichen hätte. Die Steuerverwaltung ist dem Rückerstattungsbegehren nachgekommen, hat den Betrag zurückbezahlt und dazu den angefochtenen Einspracheentscheid vom 30. Januar 2018 erlassen.