D. Am 21. Juli 2017 wurde vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland gestützt auf die gleichentags abgeschlossene Scheidungskonvention die Scheidung des Rekurrenten bzw. der Rekursgegnerin ausgesprochen. In der besagten Scheidungskonvention erklärten sich der Rekurrent und die Rekursgegnerin mit einer Saldoerklärung als güterrechtlich auseinandergesetzt. E. Die Rekursgegnerin teilte der Steuerverwaltung am 8. August 2017 (Eingangsstempel der Steuerverwaltung 14.8.2017) mit, dass sie den gemäss Schlussabrechnung vom 11. April 2017 vom Rekurrenten geschuldeten Anteil von CHF 3'856.65 an den Steuern versehentlich bezahlt habe und ersuchte um dessen Rückerstattung.