Da sich das Ehepaar zwischenzeitlich getrennt hatte, erstellte die Steuerverwaltung für jeden Ehegatten gleichzeitig zusätzliche Verfügungen über den jeweiligen Anteil an den veranlagten Steuern (nachfolgend: Haftungsverfügungen) sowie separate Schlussabrechnungen für jeden Ehegatten. Allerdings erfolgte der Versand sämtlicher Verfügungen, auch derjenigen, die den Rekurrenten betrafen, ausschliesslich an die Adresse der Rekursgegnerin.