A. A.________ (Rekurrent) und C.________ (Rekursgegnerin) lebten im Steuerjahr 2015 in ungetrennter Ehe in D.________. Entsprechend wurden sie mit Verfügungen vom 11. April 2017 pro 2015 von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland (Steuerverwaltung), gemeinsam veranlagt. Da sich das Ehepaar zwischenzeitlich getrennt hatte, erstellte die Steuerverwaltung für jeden Ehegatten gleichzeitig zusätzliche Verfügungen über den jeweiligen Anteil an den veranlagten Steuern (nachfolgend: Haftungsverfügungen) sowie separate Schlussabrechnungen für jeden Ehegatten.