F. Mit Eingabe vom 27. Dezember 2018 hat die Vertreterin im Namen der Rekurrentin bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) gegen die Einspracheentscheide vom 4. Dezember 2018 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Die Rechtsbegehren lauten wie folgt: Begehren Nr. 1 (Veranlagungsverfahren) Der Einspracheentscheid vom 4.12.2018 ist aufzuheben. Sollte unser Begehren Nr. 2 durch die Steuerrekurskommission anerkannt werden, müsste keine Aufhebung des Einspracheentscheides vom 4.12.2018 erfolgen.