Die zweite Jahresrechnung unterscheidet sich von der ursprünglichen namentlich durch ein um CHF 16'940.-- höheres Anlagevermögen und durch um den gleichen Betrag erhöhte Abschreibungen. Die Eingabe vom 12. Juni 2018 wurde an die Steuerverwaltung weitergeleitet, wo sie am 19. Juni 2018 eintraf (Eingangsstempel, pag. 66). Die Steuerverwaltung teilte daraufhin der Rekurrentin mit Schreiben vom 20. Juni 2018 (pag. 67) mit, dass sie "zur Bearbeitung Ihrer Einsprache 2016" weitere Unterlagen benötige. Mit einem weiteren, systemgenerierten, Schreiben vom 28. Juni 2018 (pag.