C. Bereits am 12. Juni 2018 teilte die B.________ Treuhandgesellschaft (Vertreterin) dem Steuerbüro der Gemeinde C.________ mit, dass sie neuerdings zuständig sei für die Erstellung der Jahresrechnungen und Steuererklärungen der Rekurrentin (pag. 66). Sie reichte eine überarbeitete Jahresrechnung ein (pag. 64-62) und ersuchte darum, in der Veranlagung pro 2016 einen steuerbaren Gewinn aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 36'480.-- und ein Eigenkapital von CHF 19'215.-- zu berücksichtigen. Die zweite Jahresrechnung unterscheidet sich von der ursprünglichen namentlich durch ein um CHF 16'940.-- höheres Anlagevermögen und durch um den gleichen Betrag erhöhte Abschreibungen.