betreffend die kantonalen Steuern und die direkte Bundessteuer 2016 den Akten entnommen: A. A.________ (Rekurrentin) geht einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als Künstlerin nach. Am 8. November 2017 reichte sie für das Steuerjahr 2016 eine Steuererklärung und eine Jahresrechnung ein (Akten Vorinstanz, pag. 45-26). Der deklarierte steuerbare Gewinn belief sich auf CHF 57'520.-- und das Eigenkapital auf CHF 3'975.-- (pag. 36).