- 10 - für die Rekurrenten errichten konnte (Rekurs und Beschwerde vom 27.12.2018, S. 4). Im Ergebnis sei die bezogene Kapitalleistung aus der Pensionskasse F.________ somit sinngemäss von der zweiten Säule in die "private Selbstvorsorge" (Kapitalanlageliegenschaft und Einliegerwohnung) überführt worden. Erst nachdem weitere flüssige Mittel eingegangen seien (Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Versicherungsleistungen aus Erwerbsausfall), habe der Einkauf in die Pensionskasse E.________ vorgenommen werden können, um die Altersvorsorge der Rekurrentin weiter zu diversifizieren (Rekurs und Beschwerde vom 27.12.2018, S. 4).