4.5 Zu klären bleibt, ob der Umstand zu berücksichtigen ist, dass für die Rekurrenten zunächst unklar war, ob ein erneuter Einkauf in die Pensionskasse E.________ überhaupt erfolgen würde (Rekurs und Beschwerde vom 27.12.2018, S. 5). Die Rekurrenten führen dazu aus, dass mit der bezogenen Altersleistung vorab der Bau einer Kapitalanlageliegenschaft mitfinanziert und der Tochter eine Schenkung im Betrag von CHF 217'480.-- ausgerichtet wurde, damit die Tochter in ihrem (ebenfalls im Bau befindlichem) Eigenheim eine "Einliegerwohnung"