4.1 Im vorliegenden Fall stellt sich die Steuerverwaltung im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass die von der Rekurrentin bezogene Kapitalleistung aus der Pensionskasse F.________ gemäss Art. 29 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 24 Bst. c DBG steuerneutral auf die Pensionskasse E.________ zu überführen war.