3.5 Zu den Vorbringen der Parteien bleibt zu bemerken, dass gemäss dem vorhandenen Versicherungsausweis der Pensionskasse E.________ pro 2015 (Beilage 7 zu Rekurs und Beschwerde vom 27.12.2018, siehe auch pag. 21) als versichertes Jahresgehalt zwar tatsächlich CHF 60'000.-- aufgeführt wird. Allerdings wurde das versicherte Gehalt für Altersleistungen im vorliegenden Fall abweichend vom versicherten Gehalt für Risikoleistungen festgesetzt.