Ob die Rekurrentin in den Jahren 2016 und 2017 aber tatsächlich höhere Einkünfte erzielt habe als im Jahr 2015, werde sich erst in den noch offenen Steuerveranlagungen pro 2016 und pro 2017 zeigen (vgl. zum Ganzen Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 25.1.2019, S. 3). Die Rekurrenten halten dazu fest, dass für die Jahre 2016 und 2017 ein steuerbares Einkommen der Rekurrentin aus selbstständiger Erwerbstätigkeit von CHF 60'397.-- und CHF 66'811.-- deklariert wurde, womit der pro 2015 versicherte Verdienst von CHF 60'000.-- nicht offensichtlich übersetzt festgelegt worden sei.