Im Jahr 2015 habe das Einkommen der Rekurrentin aus selbstständiger Erwerbstätigkeit schliesslich lediglich CHF 33'341.-- betragen. Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit könne zwar "lösungsorientiert" bei der Festsetzung des versicherten Einkommens vom durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommen ausgegangen werden. Ob die Rekurrentin in den Jahren 2016 und 2017 aber tatsächlich höhere Einkünfte erzielt habe als im Jahr 2015, werde sich erst in den noch offenen Steuerveranlagungen pro 2016 und pro 2017 zeigen (vgl. zum Ganzen Vernehmlassung der Steuerverwaltung vom 25.1.2019, S. 3).