3.3 Im vorliegenden Fall besteht die selbstständige Erwerbstätigkeit der Rekurrentin darin, ein G.________ Labor zu führen. Für das Führen eines G.________ Labors besteht kein namhafter Berufsverband, weshalb auch keine unmittelbar entsprechende "Vorsorgeeinrichtung des Berufes" bekannt ist. Die gewählte Pensionskasse E.________ steht der Tätigkeit der Rekurrentin allerdings nahe, da die Pensionskasse E.________ die Wahrnehmung der beruflichen Vorsorge für Personen bezweckt, welche direkt oder indirekt im Gesundheitswesen tätig sind. Ursprünglich wurde die Pensionskasse E.________ im Jahr 1930 unter dem Namen I.________ gegründet (siehe: