3.1 Die Steuerverwaltung stellt im vorliegenden Rekurs- und Beschwerdeverfahren erstmals in Frage, ob der Anschluss der Rekurrentin an die Pensionskasse E.________ überhaupt ge- -5- setzlich zulässig war, weil sich die Rekurrentin nicht bei derselben Pensionskasse versichert hat, wie ihre Angestellte (Bst. E). Die Rekurrenten halten dazu fest, dass die fragliche Angestellte nicht obligatorisch bei der Pensionskasse zu versichern war und dass sich die Rekurrentin als selbstständig Erwerbende auch ohne Personal bei der Pensionskasse E.________ versichern durfte (Bst. F).