2. Strittig ist, ob die Steuerverwaltung den Einkauf der Rekurrentin im Umfang von CHF 250'000.-- (ausserordentlicher Beitrag) in die Pensionskasse E.________ zu Recht nicht zum Abzug zugelassen hat und ob auch die ordentlichen Pensionskassenbeiträge im Umfang von CHF 11'742.-- der Rekurrentin nicht zum Abzug zuzulassen sind ("reformatio in peius").