_ auch generell in Frage gestellt werden (mit der Konsequenz, dass weder der Einkauf von CHF 250'000.-- noch die ordentlichen Pensionskassenbeiträge im Umfang von CHF 11'742.-- zum Abzug zuzulassen wären). Nach Auffassung der Steuerverwaltung hätte sich die Rekurrentin bei der Sammelstiftung ihres Personals (im vorliegenden Fall derjenigen ihrer Mitarbeiterin H.________) anschliessen müssen, d. h. wiederum bei der Pensionskasse F.________. Im Ergebnis beantragt die Steuerverwaltung damit, dass die Rekurrenten höher zu besteuern sind ("reformatio in peius").