-3- E. Mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2019 beantragt die Steuerverwaltung den Rekurs und die Beschwerde abzuweisen. Die Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die Rekurrentin im Rahmen ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Einzelunternehmung des Rekurrenten (d.h. bei ihrem Ehemann) angestellt war. Nebenbei habe sie das G.________ Labor in der Praxisgemeinschaft ihres Ehemanns geführt. Erst im Jahr 2014 habe sie sich der Pensionskasse E.________ angeschlossen. Die Steuerverwaltung stellt sich dabei weiter auf den Standpunkt, dass die bezogene Kapitalleistung aus der Pensionskasse F.________ grundsätzlich gemäss Art.