D. Gegen diese Einspracheentscheide haben die Rekurrenten mit Eingabe vom 27. Dezember 2018 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und Beschwerde erhoben. Die Rekurrenten beantragen die Einspracheentscheide aufzuheben bzw. den getätigten Einkauf in die Pensionskasse E.________ in der Höhe von CHF 250'000.-- zum Abzug zuzulassen. Die Rekurrenten machen geltend, dass der steuerliche Abzug für den vorgenommenen Einkauf nach Art. 38 Abs. 1 Bst. d des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG; BSG 661.11) und Art. 33 Abs. 1 Bst.