_) angehört. Die Rekurrentin habe am 11. April 2015 ihr 64. Lebensjahr erreicht und sei (mit Blick auf ihre unselbstständige Erwerbstätigkeit) in Pension gegangen. Seit dem 1. Mai 2015 beziehe sie eine AHV-Rente und per 31. März 2015 sei eine Kapitalleistung der Pensionskasse F.________ im Umfang von CHF 259'391.-- ausbezahlt und besteuert worden. Derweil habe die Rekurrentin ihre selbstständige Erwerbstätigkeit weitergeführt. Weil sie gesamthaft noch über eine Vorsorgelücke in der 2. Säule verfügte, habe sie am 28. Dezember 2015 noch einen Einkauf in Pensionskasse E.________ im Umfang von CHF 250'000.-- vorgenommen.