B. Gegen die Veranlagungsverfügungen pro 2015 erhoben die Rekurrenten, vertreten durch C.________ (Vertreter), mit Schreiben vom 3. Juli 2018 Einsprache. Sie beantragten u.a., dass der Einkauf in die Pensionskasse E.________ zum Abzug zuzulassen sei. Die Rekurrenten führten aus, dass die Rekurrentin zwei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen für zwei verschiedene Erwerbstätigkeiten angehörte. Einerseits habe sie der Pensionskasse E.________ (für ihre selbstständige Erwerbstätigkeit im Rahmen des Einzelunternehmens G.________ Labor) und andererseits der Pensionskasse F.________ (für ihre unselbstständige Erwerbstätigkeit als Angestellte der Praxis A.________) angehört.