Als Kaufpreis wurde in der öffentlichen Urkunde die Summe von CHF 1'400'000.-- aufgeführt, von der zur Abgeltung des Wohnrechts ein Kapitalwert von CHF 100'000.-- zum Abzug gebracht wurde. In der Folge veranlagte die Steuerverwaltung, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (Steuerverwaltung), am 20. Juli 2017 einen Grundstückgewinn von CHF 187'569.--, wobei sie die Summe von CHF 1'400'000.-- als massgeblichen Erlös ansah.