A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 18. März 2015, eingetragen in das Grundbuch am 3. Januar 2017, verkaufte A.________ (Rekurrent) seiner Tochter D.________ die Grundstücke E.________ Gbbl. Nr. ________ und C.________ Gbbl. Nrn. ________ (nachfolgend: die Grundstücke). Dabei hat der Rekurrent sich und seiner Ehefrau an einem Teil der verkauften Grundstücke das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnrecht vorbehalten. Als Kaufpreis wurde in der öffentlichen Urkunde die Summe von CHF 1'400'000.-- aufgeführt, von der zur Abgeltung des Wohnrechts ein Kapitalwert von CHF 100'000.-- zum Abzug gebracht wurde.