-5- SR 642.116.2). Weiter zu beachten sind auch das von der Steuerverwaltung des Kantons Bern herausgegebene Merkblatt Nr. 5 zu den Grundstückkosten (MB 5) mit dem Ausscheidungskatalog zur Abgrenzung der abzugsberechtigten Unterhaltskosten von den beim Einkommen nicht abzugsfähigen Anlagekosten sowie die Informationen zur geltenden Steuerpraxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern auf der Webseite der Steuerverwaltung abrufbar unter: , Menu "TaxInfo > Themen > Einkommens- und Vermögenssteuern > Artikel 36 > Grundstückkosten" (eingesehen am 24.10.2019).